Withdrawal Policy 


The tenant can withdraw or terminate the rental agreement in writing. The landlord is trying to find another tenant. If this is successful or the tenant provides a replacement, the original tenant will receive the deposit back in full.


If no replacement tenant is found before the agreed start of the rental period, the original tenant is obliged to pay compensation to the landlord, taking into account the saved expenses for the following pro rata rents (excluding the final cleaning and, if applicable, additional costs), if another rental is not possible .

The compensation is staggered as follows:

Termination up to 60 days before the start of the rental period: 25% of the net rental price
Termination up to 30 days before the start of the rental period: 50% of the net rental price
Cancellation up to 10 days before the start of the rental period: 75% of the net rental price
Termination from 10 days before the start of the rental period: 100% of the net rental price

Widerrufsbelehrung Vermietungen


Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück. 
 
Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen für die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung und ggf. der Nebenkosten) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. 
 
Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt: 
 
Kündigung  bis 60 Tage vor Mietbeginn:    25 % des Netto-Mietpreises 
Kündigung    bis 30 Tage vor Mietbeginn:    50 % des Netto-Mietpreises 
Kündigung     bis 10 Tage vor Mietbeginn:    75 % des Netto-Mietpreises 
Kündigung    ab 10 Tage vor Mietbeginn:    100% des Netto-Mietpreises 
                  
 
Maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen zur Zahlung einer Entschädigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Vermieter. 
 
In Hinblick auf die mögliche Erforderlichkeit einer Stornierung wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Vermieter ist gleichwohl bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 
        
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. 
 
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zu Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.